Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Compliance
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Als DB Zeitarbeit GmbH übernehmen wir Verantwortung für unsere Arbeit in Deutschland - aber auch in allen anderen Ländern, in denen wir tätig sind. Daher erwarten wir von unseren Lieferant:innen ebenfalls einen respektvollen Umgang mit Mensch und Umwelt als Grundlage für eine zuverlässige Partnerschaft.
Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette geschaffen. Den Anforderungen des LkSG kommen wir als DB Zeitarbeit GmbH nach.
Um sicherzustellen, dass das LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette eingehalten wird, haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten gemeldet werden.
Das Beschwerdeverfahren ist über deutschebahn.com/lksg erreichbar. Weitere Informationen finden sich dort auch in unserer Verfahrensordnung.
Compliance
Die DB Zeitarbeit steht für Integrität, Zuverlässigkeit und Korrektheit. Von unseren Geschäftspartner:innen erwarten wir Regeltreue. Unser Anliegen ist es, Gesetzes- und Regelverstößen, insbesondere gegen den DB-Verhaltenskodex Ethik und Wirtschaftskriminalität, vorzubeugen. Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Seiten Compliance bei der Deutschen Bahn AG und Hinweise abgeben bei der Deutschen Bahn AG.
Für Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Compliance Officer der DB Zeitarbeit:
Datenschutzhinweis zum Hinweisgeberschutzgesetz
Sofern Sie uns Hinweise auf Wirtschaftskriminalität und Meldungen mit Bezug zu Menschenrechten und Umweltschädigungen geben, können Sie unter den Datenschutzhinweisen auf der folgenden Webseite entnehmen, wie wir Ihre Daten verarbeiten: Datenschutzhinweis zum Hinweisgeberschutzgesetz